Hallo Meetschn,
wie immer ergibt sich aus Zeitungsartikeln, inbes. der BLÖD-Zeitung nicht alles. Ich nehme an, dass das Verfahren vorläufig nach § 153a StPO eingestellt wurde und Frau XY zur Zahlung einer Geldbuße verurteilt wurde. Erst wenn diese Geldbuße fristgerecht an den Adressaten gezahlt wird, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Geldbußen fallen generell der Staatskasse oder einem gemeinnützigen Verein zu. Das alles legt das Gericht fest. Wird die sog. Staatskasse beehrt, werden daraus die immensen Ausgaben für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe finaziert, die jährlich anfallen, um bedürftigen Personen den Gang zum Anwalt zu ermöglichen.
Liebe Grüße
Juliane