Hatte die Seite ja gemeldet.
Hab heute Antwort bekommen:
Sehr geehrte Frau Awada,
vielen Dank für die Eingabe Ihrer Beschwerde über die URL
http://www.gegenhund.org.
Bei der Beschwerdestelle der FSM sind bereits zuvor zahlreiche
gleichlautende Beschwerden eingegangen. Im April 2008 hat der
FSM-Beschwerdeausschuss in dieser Angelegenheit entschieden und
festgestellt, dass das beanstandete Angebot entwicklungsbeeinträchtigend
für Kinder und Jugendliche ist (§ 5 Abs. 1 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- JMStV). Die Entscheidung nebst Begründung finden Sie auf unserer Website
unter http://www.fsm.de/de/5_JMStV
Die von Ihnen gemeldete Website liegt jedoch auf einem Server im Ausland
und ist nach der dortigen Rechtslage nicht untersagt. Wegen der
Beschränkung unserer Zuständigkeit auf nationale Internetanbieter können
wir gegen den ausländischen Anbieter des von Ihnen beanstandeten Angebots
leider nicht weiter vorgehen. Die FSM hat jedoch eine bei der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) antragsberechtigte
Institution gebeten, diesbezüglich bei der BPjM einen Indizierungsantrag zu
stellen, da die Inhalte nach unserer Einschätzung jugendgefährdend i.S.d. §
18 Abs. 1 Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind.
Zwar hat dies aufgrund der globalen Netzstruktur des Internets nicht die
Konsequenz, dass dieser Inhalt überhaupt nicht mehr abrufbar sein wird.
Zukünftig können jedoch Hersteller von Jugendschutzprogrammen die
Indizierungslisten der BPjM nutzen und somit dafür Sorge tragen, dass die
Nutzer von Jugendschutzfilterprogrammen diese Inhalte nicht mehr abrufen
können. Außerdem verwenden die großen deutschen Suchmaschinenanbieter, die
Mitglied der FSM sind, diese Indizierungslisten und zeigen die indizierten
Angebote in ihren Ergebnislisten nicht mehr an.
Gerade beim Internet hat sich herausgestellt, wie wichtig der
verantwortliche Umgang mit dem Medium auf Nutzerseite ist. Auf diese Weise
kann die Verfügbarkeit von nach deutschem Recht unzulässigen Inhalten
wirksam eingeschränkt werden. So können Eltern bei der Internetnutzung bzw.
der Nutzung von Suchmaschinen durch ihre Kinder entsprechende Filter
aktivieren, damit dort bestimmte Inhalte nicht angezeigt werden. Dies
möchte ich am Beispiel von Google kurz erläutern: Klicken Sie auf der
Startseite von Google rechts neben der Suchmaske auf den Link
"Einstellungen". Etwa in der Mitte der folgenden Seite finden Sie den Punkt
"SafeSearch-Filter". Bei Kindern sollte die Einstellung "Strikte Filterung
verwenden" ausgewählt werden. Fast alle anderen deutschen
Suchmaschinen-Angebote verfügen über eine ähnliche Funktionalität.
Auch unabhängig von Suchmaschinen können Eltern Einfluss darauf nehmen,
welche Inhalte von ihren Kindern wahrgenommen werden. Informationen hierzu
haben wir auf unserer Website unter
http://www.fsm.de/de/Internetguide_Eltern unter Punkt 3 zusammengefasst.
Bitte geben Sie bei eventuellen Rückmeldungen die im Betreff genannte
Prüfungsnummer an. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Voigt
Beauftragte der FSM-Beschwerdestelle
Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter e.V.