Was tun mit wilden Findelkindern?
in Fragen und Beratung rund um die Tiere 09.06.2008 22:46von anne (gelöscht)
S.O.S. Tierbabys
Was tun mit wilden Findelkindern?
Wildtiere in Not besser in professionelle Hände geben http://tierbabys.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/...7103064,00.html
Kleine Waschbären füttern, mit Wildscheinferkeln knuddeln oder Fuchswelpen die Flasche geben. Bei den S.O.S. Tierbabys sieht man viele niedliche Wildtiere und ihre menschlichen Ersatzmütter. Sollte man sich vielleicht ein Beispiel nehmen am aufopfernden Engagement der Pfleger? Was tun, wenn man ein allein gelassenes Jungtier findet - scheinbar schutzlos? Mitnehmen?
Zurücklassen? Torsten Schmidt vom Deutschen Tierschutzbund weiß Antworten.
"Es ist erst einmal abzuklären, ob ein Tier wirklich Hilfe braucht", sagt der Fachreferent für Natur- und Artenschutz, tätig in einem Tierschutzzentrum in Schleswig-Holstein: "Deshalb beobachtet man das Tier und sein Umfeld, bevor man es mitnimmt ." So sei nicht jeder Jungvogel in Not, der außerhalb seines Nestes herumhüpft. "Viele meinen, dass die Jungtiere dann nicht versorgt werden. Das ist ein Trugschluss", so Schmidt. Auch wenn die Vogel-Eltern sich nicht sofort zeigen, heißt noch dies noch lange nicht, dass sie nicht in der Nähe sind. Manche Vogelarten, so genannte Nestflüchter, werden zudem von der Natur aus sehr frühzeitig auf sich selbst gestellt.
Kompetente Stellen aufsuchen
Anders sieht es aus bei Igeln aus. Wer einen solchen findet, sollte auf zweierlei achten, um eine Notsituation festzustellen: Gewicht und Verhalten. "Ein Igel, der im Spätherbst weniger als 500 Gramm wiegt, würde nicht durch den Winter kommen. Unterversorgte Tiere sind außerdem wenig agil, träge und apathisch." Wenn derlei Symptome bei einem Igel auffallen, ist schnelles Handeln gefragt. Doch wie?
"Es sollte eine kompetente Stelle aufgesucht werden, die sich mit der Pflege und Unterbringung von Wildtieren auskennt. Örtliche Tier- und Naturschutzvereine, Tierärzte oder die Polizei können Kontakte vermitteln.
Die Fachleute kümmern sich dann um die Tiere", rät der 44-jährige Schmidt, dessen Arbeitsplatz in Weildefeld sich auch um die Aufzucht und Betreuung von verletzten Greifvögeln kümmert.
Artenschutz und Jagdrecht beachten
Trotzdem ist bei manchem die Versuchung groß, die Betreuung selbst in die Hand zu nehmen - in der heimischen Badewanne oder vielleicht im Garten.
"Davon raten wir dringend ab. Ein Laie kann nicht bieten, was die Tiere brauchen. Wildtiere reagieren sehr sensibel auf Stress, Lärm und unbekannte Umgebungen. Außerdem haben sie sehr spezielle Nahrungsanforderungen," sagt der Fachmann. Für die Pflege von Jungtieren bedarf es oft einer intensiven Betreuung rund um die Uhr, die kaum ein Berufstätiger im Alltag leisten kann. Wer kommt schon dazu, dem Tierbaby alle paar Stunden die Flasche zu geben?
Zu beachten ist auch die rechtliche Situation: Bei Tieren, die dem Jagdrecht oder Artenschutz unterliegen, ist bei der zuständigen Behörde Meldung zu erstatten. So unterliegen Füchse, Hasen, Marder, Kaninchen und viele weitere Tiere dem Jagdrecht. Daher muss bei ihnen der Förster oder Jäger informiert werden, dessen Nummer man über die Polizei bekommen kann.
Und auch eine weitere juristischen Regelung gibt es: "Wenn sie gesundet und auf das Leben in freier Natur vorbereitet sind, ist man verpflichtet, die Tiere wieder auszuwildern", so Schmidt.
Nur in klaren Situation eingreifen
Die Haltung eines Tieres in Gefangenschaft - sei es daheim beim Finder oder in einer Tierstation - könne immer nur die zweitbeste Lösung sein.
Wildtiere seien schließlich für ein Leben in Freiheit bestimmt. Schmidt:
"Man sollte deshalb nur in klaren Notsituation in die Freiheit des Tieres eingreifen." Andererseits sollte man bei Zweifeln aber nicht den Blick abwenden und weitergehen. Die Devise heißt: Nicht wegschauen, sondern genauer hinsehen. "Wenn sich bei der Beobachtung des Tieres Unklarheiten auftun, sollte man das Handy herausholen und einen Tierarzt oder Tierschutzverein anrufen. Die können sagen, was zu tun ist."
Der Gang zum Tierarzt mit einem in Not geratenen Wildtier ist grundsätzlich richtig. "Zu beachten ist, dass bei gefundenen Haustieren Tierärzte das Geld für eine Erstuntersuchung von der Kommune zurückerstattet bekommen - nicht so bei Wildtieren. Denn sie sind rechtlich gesehen 'herrenlos'.
Mancher Tierarzt behandelt in Notfällen aber auch, ohne dies dem Finder in Rechnung zu stellen", weiß Schmidt. Doch genau das sollte vorher geklärt werden. Das Geld sollte jedoch nicht das Maß aller Dinge sein, wenn es um die Rettung von Tieren geht. Vor allem nicht für jene, die sich ein Beispiel genommen haben am aufopferungsvollen Engagement der Tierpfleger in den Folgen der "S.O.S. Tierbabys".
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