#1

40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 00:43
von Kioma (gelöscht)
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Huhu

jetzt schau ich mal wie ein Schweinchen ins Uhrwerk.

Meine Kioma ist ziemlich groß - auf jedenfall über 40cm - und wiegt glatte 38kg, was kommt denn da auf mich zu?

Klar, ich könnte jetzt mal googlen - aber ihr erklärt das doch sooo schön.

Auf gepackten Kisten sitz*

Carina

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#2

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 01:06
von Emmi27Do (gelöscht)
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Juhu

Also so wie ich weiß,brauchte das nur zu machen wenn Du vor der Landeshundeverordnung keinen Hund hattest in der größe..
Ich mußte es nicht machen weil ich vor der ganzen Geschichte schon einen Hund hatte..

Lg Sandra

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#3

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 11:19
von Dimpfelmoser • Stamm User | 491 Beiträge

Hallo Carina!
Frau Ministerin Höhn und die Regierung haben damals mit der Hundeverordnung so schnell geschossen, dass die Rechtsvorschrift unausgegoren war und sehr oft erneuert und verbessert werden musste. Wenn du z. B. schon einmal einen großten Hund hattest, brauchst du keinen Nachweis. Wenn du dein kynologischen Grundwissen woanders erlangt hast, brauchste das auch nicht mehr. Dann gibt es z. B. Ausnahmen für Blinden- und Behindertenhunde.

Am besten ist, du rufst einfach mal unter der Rufnummer 0231/500 an und fragst da mal nach. Ich meine die Grundvorraussetzungen sind gültiger Haftpflicht-Versicherungsnachweis, Identitätsnachweis (sprich Chip), Sachkenntnisnachweis und kein bestehendes Haltungsverbot von Tieren. Bei der Haltung Leinenpflicht (sowieso in Dortmund), körperliche Fähigkeit den Hund zu halten und Volljährigkeit.


LG
Thomas

In Irrtum verfallen, beschieden ist's allen. In Irrtum verharren bleibt Vorrecht der Narren!
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#4

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 11:24
von Heike • 1. Vorsitzende | 370 Beiträge

Hi Thomas,

das hast Du schön erklärt.

Aber ob das Landeshundeschwachsinnsgesetz besser ist als die Landeshundeschwachsinnsverordnung wage ich zu bezweifeln.

Unsere Politiker haben meiner Meinung nach nur bewiesen, dass sie absolut unbestechlich sind. Sie nehmen und nahmen nämlich auch keinerlei Vernunft an.

Tschüssi,
Heike
(die sich auf so ziemlich allen Demos gegen diesen Schwachsinn die Füße platt getreten hat)

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#5

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 12:00
von Fabian (gelöscht)
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Zusatz:
Für die Halter/Führer der Liste 1 (Gefähliche Hunde) & Liste 2 (Hunde bestimmter Rassen) reicht nicht
der kleine Sachkundenachweis vom Tierarzt, sondern es muss der große Sachkundenachweis der bei den entsprechenden Ämtern
abgelegt werden kann vorhanden sein.

Das ganze LHundG NRW - hier ...
zuletzt bearbeitet 22.02.2009 12:29 | nach oben springen

#6

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 12:28
von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge

Hi,

und noch ein kleiner Nachtrag zum Thema 40/ 20 .....

Wer nachweisen kann, das er drei Jahre ein Hund in dieser Größenordnung gehalten hat, (Steuerbescheid oder Haftpflichtversicherungsnachweis) hat damit automatisch seine Sachkunde belegt.


@ Heike,

Du meinst wohl eher beratungsressistent und profilierungssüchtig.
Aber ein Trost haben wir ja noch aus der Zeit der Plattfüße, gelle Heike?!
Weißt Du noch, dass der liebe Odin (seines Zeichens Liste 1 Hund) der Höhn vor die Haustüre, bzw. Einfahrt gesch... hat?

LG
Angie


www.easydog.de
die clevere Alternative rund um den Hund

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#7

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 13:05
von Jessie2012 (gelöscht)
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Also bräuchte ich keinen Sachkundenachweis?

Bis 2005 lebte unsere Sandy noch. Goldi Mix größer sowie ein Labbi vllt auch etwas größer.
Oder gilt das nur bei meinen Eltern, da der Hund ja auf deren ihr Name lief?

Für was die immer alles von einem wollen, demnächst braucht man einen Führerschein um ein Hamster zuhalten.Passt auf das kommt bestimmt auch noch

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#8

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 18:42
von Kiraundco • Stamm User | 1.745 Beiträge

Hi Jessie,

so isses ...
Es gilt lediglich und ausschließlich für denjenigen, auf dessen Namen der Hund nachweislich gemeldet war.
Also gilt es für Deine Eltern. Und da auch nur für den Elternteil auf dessen Name der Hund gemeldet war, es sei denn der Hund war auf "Eheleute Erika und Erich Mustermann" gemeldet, dann gilt es für Beide.
Sprich, die Eltern trennen sich, dann muss Mama eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn sie sich einen Hund anschafft, da der Hund bisher immer nur auf Papa angemeldet war.

LG
Angie


www.easydog.de
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#9

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 21:12
von Jessie2012 (gelöscht)
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Wie doof ist das den? Dann werd ich das wohl irgendwann in Angriff nehmen müssen

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#10

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 22.02.2009 21:17
von Kioma (gelöscht)
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Ooookay, man, machen die das kompliziert

aber mit dem Steuerbescheid und der Versicherung müsste die Kuh ja, zumindest für mich, vom Eis sein.

..und Leinenpflicht hat sie ja schon ein halbes Jahr, meine Lady hat nämlich ein überaus schlechtes Gehör und nachdem ich mal nachts ihr hinterher gelaufen bin und die kein bisschen reagierte hat sie eine Leinenpflicht von mir auferlegt bekommen.

Bis dann

Carina

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#11

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 17.03.2009 21:44
von Jessie2012 (gelöscht)
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Wir wollen uns sobald wir im nächsten Jahr eine größere Wohnung haben uns wieder ein eigenen Hund holen.
Es soll kein kleiner Hund sein, also es soll ein Neufi sein, der größer als 40cm und schwerer als 40kg ist.

Brauchen wir einen großen Sachkundenachweis?

Reicht es das einer von uns das hat? Da der Hund auf mich laufen soll. Aber mein Freund soll auch mit dem Hund sparzieren gehen, benötigt er dafür auch einen Sachkundenachweis?

Wie hoch sind die kosten für den Sachkundenachweis?

Wenn man den einmal gemacht hat, braucht man ihn nie wieder zumachen?

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#12

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 17.03.2009 21:58
von Vreni82 (gelöscht)
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Hi,

da ein Neufi ja kein Kampfhund ist, brauchst du den normalen Sachkundenachweis. Dr. Lorson hat mir zur Vorbereitung dieses Buch empfohlen: http://www.amazon.de/Hundef%C3%BChrersch...o/dp/3800149567. Ist wirklich gut.
Den Sachkundenachweis benötigt jeder, der mit dem Hund spazieren geht, also auch dein Freund.
Wenn du ihn einmal gemacht hast, musst du ihn nie wieder machen ;-)
Was es kostet weiß ich leider auch noch nicht.

LG
Verena

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#13

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 17.03.2009 22:15
von Jessie2012 (gelöscht)
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Zitat von Vreni82
Hi,
da ein Neufi ja kein Kampfhund ist, brauchst du den normalen Sachkundenachweis. Dr. Lorson hat mir zur Vorbereitung dieses Buch empfohlen: http://www.amazon.de/Hundeführersch...o/dp/3800149567. Ist wirklich gut.
Den Sachkundenachweis benötigt jeder, der mit dem Hund spazieren geht, also auch dein Freund.
Wenn du ihn einmal gemacht hast, musst du ihn nie wieder machen ;-)
Was es kostet weiß ich leider auch noch nicht.
LG
Verena


Danke dir. Hab mir grad Fabian seine Liste angeschaut und da steht drin das nur der Halter einen machen muss und der Führer nicht. Und wenn egal.

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#14

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 18.03.2009 19:13
von Vreni82 (gelöscht)
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Hi Jessy,

ok, gut zu wissen, dann hab ich ne falsche Info bekommen. Weißt du das sicher?

LG
Verena

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#15

RE: 40/20 Regelung?

in Fragen und Beratung rund um die Tiere 18.03.2009 20:06
von trustmaster01 (gelöscht)
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Hallo @all!
In NRW haben wir die 20/40 Regelung. Einen Hund der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist darf man erst mit Volljährigkeit und Sachkundenachweis/Hundeführerschein führen.
Der Hundeführerschein bezieht sich immer auf eine Person und ist nicht übertragbar.

Nette grüsse,Conny!

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