Warnung
Urlaub mit Hund in den Niederlanden
Liebe Hundebesitzer,
es ist zurzeit Vorsicht geboten mit dem Hund in die Niederlande zu reisen.
Hunde, die pitbullartig aussehen wie der American Staffordshire, Bullterrier, Staffordshire Terrier, Dogomix aber auch andere kräftige Hunderassen die ein Polizist in den Niederlanden kurzerhand als pitbullartig einstuft, kann zur Beschlagnahme des Hundes und zu einer Strafe für den Halter führen.
Mit der Bestimmung zum Pitbull wird in den Niederlanden sehr locker umgegangen.
Sicherlich kann es einen Boxer genauso treffen wie jeden anderen Mix.
Über Leben kann nur ein FCI Stammbaum entscheiden, der immer mitgeführt werden muss.
Also, ganz wichtig nur Hunde mit Stammbaum dürfen leben!!
In den letzten Monaten wurden in den Niederlanden Hunde, die in keiner Weise Merkmale eines Pitbull aufwiesen, zum Tode verurteilt.
Die Hunde kommen bis zur Gerichtsverhandlung in abgelegene Lager (kann bis 12 Monate dauern). Der Hund darf auch nicht besucht werden, die Besitzer erfahren nicht einmal den Aufenthaltsort des Hundes.
Dann entscheidet ein Richter über Leben oder Tod des Hundes.
Also über wertes und unwertes Leben
Die Besitzer bekommen erst nach der Tötung den Leichnam des Hundes zurück.
Allein in den letzten Monaten wurden mindestens 3 Welpen beschlagnahmt und über mindestens einen Welpen, der nicht im geringsten Ähnlichkeit mit einem Pitbull hatte, wurde ein Todesurteil gesprochen (Odin, 6 Monate, Gericht Rotterdam, Richter Poell).
Es handelt sich hierbei nicht einmal um ein Gesetz, sondern nur um eine Regelung (R.A.D.) „Regelung über aggressive Tiere“. Es geht hierbei allerdings nur um das Aussehen des Hundes, ob der Hund tatsächlich aggressiv ist, spielt keine Rolle.
Überdenken Sie Ihre Urlaubspläne in die Niederlanden zu fahren, bevor Ihr Urlaub zum Horrortrip wird.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Böttcher
pss.boettcher@ewetel.net <mailto:pss.boettcher@ewetel.net>
0172 53 43 63 5
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Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind.
Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben.
Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.
Wenn man in den Niederlanden mit o. a . Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt."
Mit freundlichem Gruß
Josephina Lambeck
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
10179 Berlin
Telefon: 030 20956 480
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Sie haben nach dem Schutz deutschen Eigentums im Ausland im Zusammenhang
mit Vorschriften der Niederlande bei der Einfuhr von Pitbulls
nachgefragt. Hierbei geht es um die Einschränkung des im EU-Binnenmarkt
geregelten freien Warenverkehrs durch das nationale Recht in den
Niederlanden.
Die Anwendung nationalen niederländischen Rechts kann gerichtlich in den
Niederlanden überprüft werden.
Sollten Sie gegen diese nationale Schutzvorschriften in eigener Sache
klagen wollen, habe ich die Anwaltsliste der Botschaft Den Haag
beigefügt, aus der Sie einen Anwalt wählen und beauftragen können.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Michael Ebel
Pressereferat, Auswärtiges Amt
Tel. 030-5000-2047